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Inhaltsverzeichnis A. Eine kurze Einführung
Die Entwicklung der Genfer AbkommenDer Grundsatz der Genfer AbkommenBenutzungshinweis
B. Der Schutz der Zivilbevölkerung
Wie muss die…
Datenschutzinformation Rettungsdienst Stand: 18.05.2018
Das Bayerische Rote Kreuz nimmt den Schutz personenbezogener Daten und damit eingeschlossen auch die Betroffenenrechte sehr ernst.
Mit…
Impressum Bayerisches Rotes Kreuz Körperschaft des öffentlichen Rechtsvertreten durch das PräsidiumGarmischer Straße 19-2181373 MünchenPräsident: Theo ZellnerLandesgeschäftsführer:Leonhard Stärk…
1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden? Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…